Aussagen der Waldbesitzer

Zitat der Webseite https://www.landesforsten.de/bewirtschaften/unsere-dienstleistungen/leistungen-fuer-dritte/windenergie/

“Partner für die Projektierung von Windenergieanlagen gesucht

Die Niedersächsischen Landesforsten (NLF) möchten als größter Flächen- und Waldeigentümer Niedersachsens die behutsame Öffnung des Waldes für den Bau von Windenergieanlagen (WEA) nutzen und ihren Beitrag zur Energiewende leisten.

Mit Verabschiedung des neuen Windenergieerlasses sind die politischen Rahmenbedingungen zur Nutzung von Waldflächen für die Windenergie geschaffen worden. Unter Berücksichtigung der Auflagen des LROP soll die Errichtung von Windenergieanlagen im Wald bzw. die Ausweisung von entsprechenden Vorrang- oder Eignungsgebieten durch die regionale Raumordnungsplanung möglich werden.

In diesem Zusammenhang werden windenergieanlagenprojektierende Firmen gesucht, die Interesse an der Errichtung und am Betrieb von Windenergieanlagen auf Flächen der Niedersächsischen Landesforsten haben und bereit sind, entsprechende Standortsicherungsverträge zu schließen.

Die Kriterien zur behutsamen Öffnung des Waldes für die Errichtung von Windenergieanlagen sind im neuen Landesraumordnungsprogramm formuliert.


Der Bauernverband Nordostniedersachsen (BVNON)  als möglicher Projektierer hat Interesse an der Fläche angemeldet und ist dazu auf Privateigentümer:innen, Gemeinde und Hansestadt zugekommen. Die Hansestadt Lüneburg steht seit diesen ersten Interessensbekundungen in einem konstruktiven und engen Austausch mit der Gemeinde Deutsch Evern und der Samtgemeinde Ilmenau. 

Etwa zwei Drittel der potenziellen Windvorrangfläche sind im Eigentum der von der Hansestadt treuhänderisch verwalteten Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist sowie der Stadt Lüneburg selbst.

Bei einer Umsetzung des Windparks würde davon finanziell auch die Gemeinde Deutsch Evern profitieren. Die Gemeinde erhält die Akzeptanzabgabe und Gewerbesteuer und damit zusätzlichen Spielraum für ihre kommunalen Aufgaben. Darüber hinaus werden im weiteren Verlauf Modelle zur Bürger:innenbeteiligung entwickelt, wie dies auch Vorgabe des Niedersächsischen Gesetzes über die finanzielle Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien in Niedersachsen ist.


Der Bauernverband sagt in seinem Positionspapier:

Erfahrungen in Deutschland mit Windenergieanlagen im Wald

In deutschen Wäldern wurden alleine von 2010 bis Ende 2021 mehr als 2.000
Windenergieanlagen, insbesondere in waldreichen Bundesländern wie Hessen, Rheinland-
Pfalz, Brandenburg und Baden-Württemberg, errichtet. Mittlerweile sind einige weitere
Hundert hinzugekommen, auch in anderen Bundesländern. D.h. es gibt ausreichend
Erfahrungen mit der Planung, der Genehmigung, dem Bau und dem Betrieb auch großer,
moderner Windenergieanlagen im Wald.


Vorgaben des LROP – Wald ist nicht gleich Wald
Seit der Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) für das Land Niedersachsen
im Jahr 2022, können auch Waldflächen für die windenergetische Nutzung in Anspruch
genommen werden. Es sollen aber nur Waldstandorte in Frage kommen, die mit technischen
Einrichtungen oder Bauten vorbelastet sind bzw. bei denen es sich um forstliche Standorte
handelt, die vergleichsweise schwächer mit Nährstoffen versorgt sind (vgl. LROP Abschnitt
4.2.1 Punkt 02). Außerdem sind die neu im LROP dargestellten „Vorranggebiete Wald“ für
die Windenergie ausgeschlossen, um besonders sensible oder historisch bedeutende
Waldgebiete zu schützen.


Zielvorgaben des Bundes – Wir brauchen mehr Fläche!
Im Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wurde auf Bundesebene festgelegt, dass 2%
der Fläche der Bundesrepublik bis 2032 für die Windenergienutzung ausgewiesen werden
müssen. Niedersachsen soll als potenzialstarkes Bundesland dafür 2,2% seiner Landesfläche
bereitstellen. Die Landesregierung wird diese Zielvorgabe mit einem Niedersächsischem
Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (NWindG) durch
Flächenzielvorgaben für jeden einzelnen Landkreis in Niedersachsen bis Ende 2023
umsetzen. Diese variieren stark von Landkreis zu Landkreis und sollen maximal 4% der
jeweiligen Landkreisfläche betragen. Die Herausforderung liegt nun bei den Landkreisen als
verantwortliche Planungsträger, die Flächen zu ermitteln, zu prüfen und in den neuen
Regionalen Raumordnungsprogrammen (RROPs) bis spätestens 2032 auszuweisen.
Die Möglichkeit forstwirtschaftlich genutzte Flächen (Wald) in die Potenzialbetrachtung mit
einzubeziehen erleichtert es den Landkreisen, ihre Zielvorgaben zu erreichen. Sollte auf
Windenergie im Forst weiter verzichtet werden, müssten die Landkreise in anderen
Bereichen diese Flächen bereitstellen, z. B. über geringere Abstände zur Wohnbebauung.
Das würde der Akzeptanz der Windenergie unserer Meinung nach stärker schaden, als die
Inanspruchnahme von Forstflächen.

Windenergie ist gut für unseren Wald!
Die Inanspruchnahme verhältnismäßig kleiner Flächen für die Zuwegung und Errichtung der
Windenergieanlagen schafft im Wald neue Strukturen. Zum einen werden die wertvollen
Waldinnenränder vermehrt, die nach deren Etablierung langfristig für eine Stabilisierung der
Bestände gegen Kalamitäten wie Sturm oder Schädlingsbefall sorgen, andererseits können
über die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen die verbliebenen Wälder deutlich
aufgewertet werden. Insgesamt entsteht dadurch ein deutlicher ökologischer Mehrwert für
die Region.
Die größte Gefahr für den Wald ist der Klimawandel! Über ihren Beitrag zum Klimaschutz
leisten Windenergieanlagen einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt unserer heimischen
Wälder. Sie sind dabei im Vergleich mit Photovoltaik, Wasserkraft und Biogas die
flächenschonendste Art der Erzeugung erneuerbarer Energien.