Im Landkreis Uelzen siegte bereits die Vernunft: Wälder aus dem Landesraumordnungsprogramm und bestimmte Zonen in Trinkwasserschutzgebieten (an Brunnen, Quellen und bis zur Einzugsgebietsgrenze der Grundwasserentnahme) wurden zu harten Tabuzonen erklärt. (Artikel der AZ-Online vom 06.07.2023)