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Wald in Gefahr

Die Ampelregierung hat beschlossen, unseren Wald für die Energiegewinnung herzunehmen. Obwohl laut unserem niedersächsischen LROP (Abschnitt. 3.2.1 Ziffer 04) gesunder Wald ausgenommen sein soll, ist der gesunde und in jeder Hinsicht erhaltenswerte Breetzer Wald durch den Landkreis Lüneburg zur Zerstörung freigegeben worden. Jetzt kommt es auf unsere Kreistagsabgeordneten an, dies bei der Abstimmung 2024 mutig zu verhindern.

Mit dem Entwurf zum neuen Raumordnungsplan hat der Landkreis Lüneburg viele seiner Bürger vor den Kopf gestoßen und Entsetzen verursacht.

Denn künftig sollen Windkraftanlagen auch in gesunde Lüneburger Wälder gebaut werden dürfen, um die vom Land vorgegebene Flächenziele zu erreichen.

So sollen im Breetzer Wald auf über 1000 ha (10 Millionen Quadratmeter) bis zu 100 Windräder planungssicher gebaut werden dürfen.

Wir sind nicht gegen Windräder. Wir sind für den Wald.

Steckbrief: Breetzer Wald

Mit dem vorliegenden Plan des Landkreises Lüneburg soll in Breetze ein kompletter Wald zerstört und darüber hinaus das darunter befindliche Trinkwassergebiet gefährdet werden.

Auf diesen Seiten wollen wir verantwortliche Politiker, Bewohner und Besucher über Fakten, Hintergründe und Gefahren informieren.

Und darüber …

dass wir dieses verantwortungslose Aufstellen von Windkraftanlagen in den Breetzer Bergen als “Bürgerinitiative Breetzer Berge” ablehnen.

Gefährdung des Trinkwassers der gesamten Region

Die biologischen Funktionen des Waldes werden durch Rodung, Verdichtung und Vertreibung nahezu zerstört.

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In Bleckede würde ein großes und beliebtes Naherholungsgebiet verschwinden.

Keine Erholung am Wohnstandort und keine visuellen Landschaftserlebnisse mehr.

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Prüfungsergebnis nach Papierlage: Der Breetzer Wald sei wertlos!

Dieser Eindruck wird beim Lesen der Umweltprüfung erweckt. Es gibt ein Ergebnis, obwohl überhaupt keine Prüfung durchgeführt worden ist.

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Gesundheitsschädlicher Lärm

So wie hier könnte der Blick auf das Naherholungsgebiet Breetzer Berge aussehen wenn wir nicht aktiv werden
Die Lautstärke im umzingelten Ort würde sich vervierfachen.

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Durch intensive Recherchen konnten wir Unstimmigkeiten im Entwurf zum Raumordnungsplan entdecken. Wir haben uns daher für eine rechtliche Bewertung und Beratung durch einen Fachanwalt entschieden.

Euer BI-Team (Peggy Neumann, Michael Müller, Claudia Kühn, Karsten Kühn)