Bericht Bundesrechnungshof 2024

Im April’24 hat der Bundesrechnungshof einen Bericht zur Umsetzung der Energiewende in Hinblick auf Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit und Umweltverträglichkeit veröffentlich. Das Urteil ist verheerend:

Die Bundesregierung hat umweltschutzrechtliche Verfahrensstandards abgesenkt. Dies erhöht das Risiko, dass einzelne Schutzgüter mehr als nötig beeinträchtigt werden. Die Bundesregierung muss bei ihren Entscheidungen auch direkte Wirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf andere Schutzgüter als den Klimaschutz hinreichend berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem „Klima-Beschluss“ vom 24. März 2021 festgehalten, dass der Klimaschutz keinen absoluten Vorrang gegenüber anderen Grundrechten oder Verfassungsprinzipien genießt. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen (menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen Biodiversität, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Landschaft gem. Artikel 20a Grundgesetz) umfasst den Umweltzustand als Ganzes und damit alle Schutzgüter, die für den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen von Belang sind. Dabei besteht eine besondere Sorgfaltspflicht, umweltrelevante Beeinträchtigungen zu vermeiden (Bundesverfassungsgericht, Beschluss des Ersten Senats vom 24. März 2021 – 1 BvR 2656/18).

Der Bundesrechnungshof sieht das Ziel einer sicheren Versorgung mit Elektrizität nicht als gewährleistet an. Der Rückstand des Netzausbaus (Infrastruktur und Steuerung) beträgt 7 Jahre und 6000 km. Es fallen bis zum Jahr 2045 massive Investitionskosten von mehr als 460 Mrd. für den Netzausbau an. Die erheblich steigenden Kosten trägt der Verbraucher. Die Entwicklung ist ein erhebliches Risiko für den Wirtschaftsstandort Deutschland.

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