Neues Vom Landkreis

Am 16.11.23 hat die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Raumordnung in der Ritterakademie stattgefunden. Hauptthema war erneut die  geplante Vorrangfläche für Windkrafträder.

Anwesende

Der Fachdienst Regional- und Bauleitplanung, Frau Lena Lampe

sowie Ausschuss-Mitglieder des Kreistages: Dr. Hinrich Bonin (SPD), Alexander Blume (CDU), Stefan Mues (die Unabhängigen), Dietrich Bilgenroth (dieBasis), Wolf von Nordheim (Bündnis 90/die Grünen)

Zur Erinnerung

Der Landkreis muss 4% seiner Fläche für die Nutzung für Windkraft ausweisen.

3 Neue Varianten (siehe unten)

Frau Lamp verkündet, alle Stellungnahmen grob gesichtet zu haben und aufgrund der Auswertung der bisherigen Stellungnahmen abweichend vom bisherigen Entwurf nun 3 unterschiedliche Szenarien erarbeitet zu haben. Diese stellt sie vor:

Variante 1)

Erhöhung der Fläche auf 4,37%, um im Falle einer erfolgreichen Klage und Streichung einer Fläche noch eine Reserve zu haben

Variante 2)

Auflösung des Sicherheitspuffers und Verkleinerung der Vorranggebiete Südergellersen und Breetze, weil diese besonders für Mensch und Landschaft belastend seien.

Variante 3)

Vorsichtige Öffnung von Landschaftsschutzgebieten, um die in Variante 2 angedachten Verringerungen noch etwas auszuweiten. Es klang bei der Vorstellung durch, dass diese Variante der Favorit sein könnte. Frau Lampe erkennt die besondere Schutzbedürftigkeit der Bürger vor Ort durch die geplanten großen Waldflächen. Aus diesem Bereich seien auch die meisten Stellungnahmen eingereicht worden.

Genaue Inhalte können hier nachegelesen werden.

Geplantes Zwischenziel des Landes

Es wurde an diesem Nachmittag eine neue Informationen zur geplanten Vorrangfläche bekannt.

Das Land plant in einer Novelle zum EEG ein Zwischenziel zu den geplanten Vorgaben.

Bis 2027 sollen erst einmal nur 77,25% der geforderten Flächen bestimmt werden. Das bedeutet für den Landkreis Lüneburg:

Bis 2027 muss lediglich eine Fläche von 3,09% festgelegt werden. Erst bis 2032 muss die Fläche von 4,0% festgelegt werden.

Darum Forderung einer 4. Variante

Diese Information führte zu einhelliger Kritik der Kreistagsmitglieder zu “nur” 3 Varianten, die wir aus unserer Sicht mittragen:

Warum gibt es keine weiteren Varianten, die von einem Flächenziel von zunächst 3,09% ausgehen? Zurecht war der Einwand aus dem Kreistag, dass man dem Land nicht gleich mit einem „Hurra“ signalisieren sollte, die 4% gerne umzusetzen.

Dazu gibt Frau Lampe an, dass die Bürger nicht eine falschen Hoffnung bekommen sollten, wenn zunächst nur 3,07% und später dann 4% beplant werden.

Diese Auffassung teilen wir von der BI Breetzer Berge nicht, weil es um unseren Wald, unsere Natur und um uns selbst geht und niemand vorhersagen kann, ob bis 2032 nicht andere alternative Energieformen verfügbar sind.

Zerren an der Tischdecke

Es fand nun eine Diskussion darüber statt, wie die Flächen-Verringerung aus Variante 2 und 3 genutzt und verteilt werden könnten.

Die SPD würde gerne die Abstände zu den Siedlungen erhöhen.

Die CDU äußert generelle Kritik, den Wald als Standort für Windkrafträder zu nutzen. Gleichzeitig fordert Herr Blume statt eines Flächenansatzes einen Leistungsansatz in x Megawatt pro Landkreis. Er räumt ein, dass es noch viele offene Aspekte gäbe, die vor einer Entscheidung geklärt werden müssten. Einerseits möchte er ebenfalls nicht gleich die vollen 4% auf den Tisch legen, andererseits gibt er zu bedenken, dass die finanzielle Wertschöpfung durch die Windkraftanlagen für alle Beteiligten wie Landkreis, Kommunen oder Genossenschaften dagegenzuhalten wären.

DieBasis möchten ebenfalls keine Windkrafträder im Wald und plädieren zudem für eine Erhöhung der Abstände zu Siedlungsgebieten. Herr Bilgenroth spricht aus, dass es ein Novum sei, Natur kaputt zu machen um Energie zu gewinnen.

Forderung nach sachlicher Zuständigkeit

Als es abschließend noch einmal um die Frage ging, warum der Landkreis bei der Beplanung weder Brandschutz noch Wasserschutz oder Gesundheitsschutz der Menschen berücksichtigt habe, kam die bereits bekannte Antwort, dass der Landkreis nur Flächen zu suchen hätte, mehr nicht.

Wobei wir als Bürgerinitiative davon ausgehen, dass hier ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht zu prüfen wäre.

Auch bei der Frage nach der Kompensation durch Flächenausgleichs schob der Fachdienst die Verantwortung und sogar die Zuständigkeit von sich. Dafür seien die Errichter der Anlagen selbst verantwortlich.

Das hat die Gemüter der Kreistagsabgeordneten dann zusätzlich erregt. Hier wurde die Befürchtung geäußert, dass die Verantwortlichen ihrer Pflicht nicht in erforderlicher Weise nachkommen würden und auch nicht dazu in der Lage wären. Es wäre ein Problem für die Errichter, bei der Antragstellung mit einer Ausgleichsfläche um die Ecke zu kommen. Und wenn dann möglicherweise in einem fremden Landkreis. Hier habe unser Landkreis zwar nicht die rechtliche aber die sachliche Zuständigkeit, das zu übernehmen.

Auch aus unserer Sicht ist es unerlässlich, dass sich der Landkreis an dieser Stelle seiner enormen Verantwortung bewusst wird.

Fazit

Zufrieden ist niemand mit der Situation. Weder der Landkreis noch der Ausschuss für Raumordnung noch die betroffenen Bürger.

Vom 7 bis 70 Jahren versteht niemand, warum Windräder in einem Wald aufgestellt werden sollten. Das ist niemanden vermittelbar.

Das wissen auch die Kreistagsmitgleider und sind darum zerrissen von den Forderungen ihrer Parteien auf Landes- und Bundesebene einerseits und von ihren Wählern vor Ort andererseits.

Anlagen (Variante 1 – 3)

Variante 1

Variante 2

Variante 3