Zweite Auslegung – Neue Stellungnahmen

Der Landkreis hatte Anfang des Jahres nach Auswertung unserer Stellungnahmen aus 2023 eine sogenannte Abwägungssynopse veröffentlicht. 👉 Link zur Synopse (PDF) und darin beschrieben, welche Punkte man wohl ändern könnte.

Den daraus entstandenen 2. Entwurf hat der Kreistag am 15. Mai 2025 mit großer Mehrheit als Grundlage zur Durchführung des erneuten Beteiligungsverfahrens beschlossen. 👉 Link zum 2. Entwurf 

Dieser aktuelle Entwurf wurde am 02. Juni 2025 für die Öffentlichkeit ausgelegt. Betroffene Bewohnerinnen und Bewohner und Umweltschutzorganisationen haben nun bis zum 15. Juli 2025 Zeit zu den Änderungen eine erneute Stellungnahme abzugeben.

Zu diesem jetzt vorliegenden 2. Entwurf zum RROP haben wir als Bürgerinitiative Breetzer Berge eine Stellungnahme vorbereitet. Wir haben uns hier auf das “Schutzgut Mensch” konzentriert.

Denn auch jetzt fehlt wieder jegliche Abwägung zwischen den zu erwartenden schädlichen Immissionen und der daraus folgenden Belastung für die Anwohnenden. Obwohl laut dem Gesetz über die Unverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Strategische Umweltprüfung (SUP) bei erheblichen Auswirkungen für ein Schutzgut zwingend vorgeschrieben ist, wurde keine durchgeführt. Es wurden keinerlei Prognosen erstellt,  das Gesundheitsamt wurde ebenfalls nicht nach einer Stellungnahme gefragt, obwohl dies vorgeschrieben ist. 

Im Umweltbericht wurde die Auswirkung auf die umliegenden Ortschaften mit nur einem Satz abgetan: Gering erhebliche Auswirkungen.

Wie diese Einschätzung zustande gekommen ist, bleibt völlig unklar. Für uns wirkt sie schlicht aus der Luft gegriffen!

Wir bemängeln diesen schwerwiegenden Fehler in unserer Stellungnahme und begründen dies ausführlich. Als Ergebnis fordern wir zu einer gesetzeskonformen Strategischen Umweltprüfung auf.

Unsere Stellungnahme enthält detaillierte Schallberechnungen, die (hoffentlich!) verständlich erklärt sind. Ihr könnt sie für eure betroffenen Gebiete einfach anpassen. Berechnungen für Ellringen, Neetze, Thomasburg, Süttorf und Breetze sind bereits enthalten, für andere Ortschaften gelten dieselben Prinzipien.

Hier der Link zu unserer Stellungnahme: 👉 Link zur Stellungnahme

Abgabefrist ist der 15. Juli 2025. Die Abgabe ist auf verschiede Weise möglich:

  1. Digitale Abgabe über die Beteiligungsplatform BO.Plus   Anleitung
  2. Per Email an: rrop_beteiligungsverfahren@landkreis-lueneburg.de
  3. Postalisch an: Landkreis Lüneburg, FD 62, Auf dem Michaeliskloster 4, 21335 Lüneburg (hier erfolgt keine gesonderte Eingangsbestätigung)

Warum sind mehrere Stellungnahmen, die von Euch kommen hilfreich:

  • Mehr Gewicht: Eine große Anzahl an Stellungnahmen zeigt, dass das Thema viele Menschen betrifft und nicht nur eine Einzelmeinung ist.
  • Politischer Druck: Behörden nehmen Anliegen ernster, wenn sie sehen, dass eine breite Öffentlichkeit dahintersteht.
  • Individuelle Ergänzungen: Auch wenn die Stellungnahmen ähnlich sind, kann jede Person eigene Aspekte oder persönliche Betroffenheit einbringen. Das können Theman sein wie
    • Tourismus, und dessen Auswirkungen auf regionale Besucherzahlen
    • Wirtschaftlichkeit von Reitbetrieben
    • Erholung in der Natur, sei es durch Waldbaden oder Spaziergänge
    • Naturschutz, wie reagieren rastende Kraniche und Silberreiher auf die Veränderungen?
    • Lebensqualität in unseren Gemeinden, von Lärm bis zur Veränderung des Landschaftsbildes

Jede Einwand zählt! Eine starke Stellungnahme mit verschiedenen Perspektiven kann Einfluss auf den weiteren Prozess nehmen. Also bringt Eure Gedanken ein und macht klar, was für Euch besonders wichtig ist!

In unserer eigenen Stellungnahme haben wir uns auf ein Thema konzentriert, bei dem wir ganz sicher sind: der Schutz der Menschen

Doch bei vielen anderen Aspekten, die den Schutz des Waldes betreffen, fehlt uns die rechtliche Sicherheit. Deshalb haben sich einige Bürgerinitiativen aus dem Raum Lüneburg, darunter auch wir, zusammengetan, um einen fachlich fundierten Bericht von Umweltplaner und Biologen Matthias Schreiber aus Bramsche erstellen zu lassen.

Dieser Bericht soll Bestandteil usererer Stellungnahmen sein.

Warum ist das so wichtig? Wir wollen genau erkennen, an welchen Stellen im 2. Entwurf gegen geltendes Recht verstoßen wurde, um gezielt Nachbesserungen einzufordern.

💡 Wichtig zu wissen: Nur die Punkte, gegen die in einer Stellungnahme Einwand erhoben wurde, können später auch rechtlich angefochten werden. Deshalb ist es entscheidend, dass wir alle relevanten Kritikpunkte jetzt klar benennen!

Diese Expertise ist entscheidend, um aufzuzeigen, wie stark die Natur und die Menschen durch die geplanten Windkraftanlagen belastet werden würden. Doch so eine fundierte Untersuchung kostet Geld. 

Genau hier zählt jede Spende!

Wenn ihr uns helfen wollt, diese wichtige Analyse zu finanzieren, könnt ihr einen Beitrag auf folgendes Konto überweisen, das der BUND für diesen Zweck zur Verfügung gestellt hat:

BUND Regionalverband Elbe-Heide

IBAN: DE 09 2405 0110 0006 0022 99

BIC: NOLADE21LBG 

Betreff: “Keine WEA im Wald” sowie Eure Adresse für die Spendenquittung

💡 Gut zu wissen: Bis 300,- Euro reicht Euer Überweisungsbeleg / Kontoauszug fürs Finanzamt. Ab 300,- Euro erhaltet Ihr eine Spendenquittung vom BUND.

Unser Spendenziel sind 5000,- Euro. Sollten wir mehr Spenden sammeln als nötig, landet der überschüssige Betrag in einem Rechtshilfefonds für eine mögliche Klage, damit wir auch langfristig weiter kämpfen können! 

Wir zählen auf euch – gemeinsam können wir etwas bewegen!💚🌿

Herzlichen Dank für eure Unterstützung!