Rückblick

Wälder in Gefahr – so kam es dazu

Bis 2020 ließ Niedersachsen den Bau von Windkraftanlagen im Wald lange nur unter strengen Auflagen zu. Doch mit dem Runden Tisch zur Zukunft der Windenergie wurde klar, dass mehr Flächen benötigt würden. Der Wald sollte behutsam als zusätzliche Potenzialfläche erschlossen werden – allerdings mit Ausschluss sensibler Gebiete. Ein Kriterienkatalog sollte zeitgleich mit dem Windenergieerlass (WEE, siehe Punkt 2.11) veröffentlicht werden.

Doch dieser Katalog wurde nie entwickelt. Statt klarer Regeln gibt es nun politische Aussagen, wonach Windkraftanlagen nur in bereits geschädigten Wäldern errichtet würden.
Das entspricht nicht der Realität. Im Gegenteil: Da es keine festen Kriterien gibt und geeignete Flächen fehlen, bleibt den Landkreisen im Rahmen der Regionalen Raumordnungspläne (RROP) oft nichts anderes übrig, als auch gesunde, vitale Wälder für Windkraft zu opfern.

Unsere Bürgerinitiative hat bereits viel erreicht, aber die Kreistagsabgeordneten sind weiterhin besorgt. Sie fürchten, dass die sogenannte “Superprivilegierung” kommt, falls sie den aktuellen Entwürfen des RROP nicht zustimmen.

Das bedeutet: Wenn das Flächenziel nicht erreicht wird, gibt es weniger Einschränkungen für den Bau von Windrädern. Das soll den Ausbau beschleunigen, kann aber auch dazu führen, dass Windräder an Orten entstehen, die vorher ausgeschlossen waren.

Um das zu verhindern stimmt die Mehrheit unserer Kreistagsabgeordneten den Entwürfen des Landkreises zu, obwohl 50% der Vorrangfläche in den Wald gelegt werden.


Wald ist alternativlos

Der ehem. Bundeswaldminister Özdemir sagt nach der Bundeswaldinventur vom 08.10.2024:

„Das grüne Herz unseres Landes gerät aus dem Takt“ und „Der deutsche Wald hilft uns nicht mehr in dem Maße, wie wir es bislang gewohnt waren, bei der Erreichung unserer Klimaziele.“

Auf seiner Homepage schrieb Özdemir :

“Wer den Wald stark macht, macht starken Klimaschutz. Denn jeder stabile Hektar Wald schützt das Klima, bietet Tieren sowie Pflanzen einen Lebensraum und gibt den kommenden Generationen eine Perspektive.”

Dem ist aus unserer Sicht nichts mehr hinzuzufügen!


Der Landkreis sieht das anders

Die rot-grüne Landesregierung und der Landkreis Lüneburg planen eine massive Abholzung gesunder Wälder, um Windkraftanlagen zu errichten. Mehr als 50 % der vorgesehenen Anlagen werden aus Mangel an geeigneten Flächen in intakten Waldgebieten entstehen.

Hintergrund:

Das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) verpflichtet Deutschland, bis 2032 mindestens 2 % der Landesfläche für Windenergie auszuweisen.

Dem Landkreis Lüneburg wurde jedoch ein überproportional hoher Anteil von 4 % zugewiesen. Aufgrund fehlender geeigneter Flächen sollen über die Hälfte der Vorrangflächen in wertvollen Waldgebieten entstehen.

Seit Bekanntwerden dieses Regionalen Raumordnungsplans (RROP) protestieren wir als Bürgerinitiative entschieden dagegen. Es ist widersinnig, gesunde Wälder zu zerstören, um CO₂ einzusparen, während Wälder selbst die wichtigsten natürlichen CO₂-Speicher sind.


Aktuelle Beschlussvorlage: Mehr als 50% der Flächen befinden sich im Wald:


Zukunft unserer Wälder: Bürgerbeteiligung ohne Einfluss?

Im Juni 2024 hat der Kreistag Lüneburg über die Zukunft unserer Wälder entschieden. Zahlreiche betroffene Bürgerinnen und Bürger haben Stellungnahmen gegen die Zerstörung der Wälder eingereicht. Doch in mehreren Sitzungen des Raumausschusses machte der Landkreis Lüneburg unmissverständlich klar: Diese Stellungnahmen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf die geplanten Flächen haben.

Die Begründung? Der Landkreis sehe seine Aufgabe lediglich darin, geeignete Flächen zu identifizieren. Wichtige Prüfungen – etwa zum Umweltschutz, Grundwasserschutz und Immissionsschutz – sollen erst zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Genehmigungsverfahren erfolgen.

Diese Haltung wirft die Frage auf: Wurde die Bürgerbeteiligung überhaupt ernst genommen?


Eine persönliche Anfrage an Marie Kollenrott, Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag, zu fehlenden Schutzregelungen für gesunde Wälder brachte eine erstaunliche Antwort: Man wolle den Landkreisen die Freiheit lassen, selbst zu entscheiden.

Doch bei der überhöhten Flächenforderung von 4 % der Landkreisfläche für Windkraft blieb dem Landkreis Lüneburg faktisch keine Wahl – es müssen selbst kerngesunde Wälder als Windkraftstandorte herhalten.

Daher drängt sich der Verdacht auf: Diese Entwicklung ist kein Zufall, sondern volle Absicht!


Unlauteres Verfahren – neue Naturgesetze:

Im Landkreis Lüneburg wurden bei der Beurteilung von Gefahren für Mensch und Natur durch Windrädern im Wald allem Anschein nach willkürliche und sich widersprechende Behauptungen aufgestellt. Man beruft sich sogar darauf, aus Zeitgründen nicht selbst vor Ort gewesen zu sein. Man habe vorhandene Karten benutzen müssen, die auch schon mal älter waren. So sind in der Umweltverträglichkeitsprüfung unwahre, irritierende und weltfremde Behauptungen entstanden.

Beispiel-Zitat aus der Umweltprüfung:  

„Es sind mehrere Wohnplätze im Außenbereich erheblich betroffen. Der Wald wirkt sichtverschattend… Die Auswirkungen werden als gering erheblich bewertet“.

Man bringt hier zum Ausdruck, dass die erhebliche Betroffenheit dann eher doch gering erheblich sei, weil der Wald sichtverschattend wirke. Bäume sind 30 Meter hoch, ein Windrad 240 Meter. Hier wurden offenbar neue optische Gesetze geschaffen. Es gibt viele weitere solcher Beispiele.


Sowohl Frau Dr. Julia Verlinden (Bündnis 90/Die Grünen – Mitglied des Deutschen Bundestages) als auch Frau Kalisch, Oberbürgermeisterin von Lüneburg erklärten, dass laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Windparks in Wäldern einen großen Schritt zur Klimaneutralität darstellten.

Dann sollten sie sich jedoch auch daran erinnern, dass es Privatleute aus Thüringen waren, die diese Klage eingereicht hatten. Ihnen war es bislang grundsätzlich verboten, ihre durch Schädlingsbefall geschädigten und gerodeten Wälder für Windkraft zu nutzen.

Dieses Urteil wird nun leider undifferenziert von einigen Bundesländern und Kommunen missbraucht, um selbst hochvitale Staatsforsten für Windkraft freizugeben. Dabei war die Absicht des Urteils keineswegs, gesunde Wälder zu zerstören – sondern lediglich zu verhindern, dass das Klimaziel durch ein generelles Windkraftverbot im Wald unerreichbar bleibt.


Die Natur wird geopfert – für politische Ziele und wirtschaftliche Interessen

Die Bundesregierung, das Land Niedersachsen und sich nicht wehrende Landkreise treten die Interessen der Natur mit Füßen.

Gesetze, Richtlinien und Gerichtsurteile werden bewusst so ausgelegt, dass selbst die größten und vitalsten Wälder der Zerstörung preisgegeben wird.

Vom Waldschutz zur Industrialisierung – ein verhängnisvoller Wandel

Bis 2022 hatte der Waldschutz bundesweit höchste Priorität. Doch dann wurden zentrale Schutzmechanismen systematisch abgebaut:

  • Der Klimaschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien wurden über alles gestellt – 2 % der Bundesfläche sollen für Windkraft reserviert werden.
  • Wichtige Schutzregelungen im Bundesnaturschutzgesetz wurden gestrichen (§ 44 Abs. 1).
  • Das neue Windenergiebedarfsgesetz (WindBG) lässt Umweltverträglichkeitsprüfungen komplett entfallen (§ 6).
  • Nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) müssen Umweltauswirkungen nur noch oberflächlich geprüft werden (§ 49).
  • Die letzten Atomkraftwerke wurden trotz erheblicher Bedenken aus Wirtschaft und Politik abgeschaltet.

Warum jetzt auch die Wälder dran sind

Nachdem Flächen für Windräder gesucht wurden, wollte man Streit um Nutzflächen vermeiden – und öffnete kurzerhand auch die Wälder. Denn dort rechnete man mit dem geringsten Widerstand.

Um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu sichern, wurde anfangs versprochen, nur geschädigte Waldflächen für Windkraft zu nutzen. Doch dies war eine Lüge. In Niedersachsen gibt es derzeit keine Tabus mehr – auch nicht für gesunde und intakte Wälder wie beispielsweise den Breetzer Wald.

Ungerechte Lastenverteilung in Niedersachsen

Die rot-grüne Landesregierung hat eine extreme Spreizung bei der Flächenvergabe beschlossen:

  • Einige Landkreise müssen fast keine Flächen ausweisen (nur 0,01 %).
  • Der Landkreis Lüneburg hingegen soll ganze 4 % seiner Fläche für Windkraft freigeben.
  • Besonders auffällig: Der Heimatlandkreis von Umweltminister Meyer soll nur 0,74 % ausweisen.

Dieses Vorgehen ist weder gerecht noch ökologisch sinnvoll – es dient allein politischen und wirtschaftlichen Interessen.