Zweite Auslegung – Neue Stellungnahmen

  • April 2023 – Erster Entwurf des RROP wird veröffentlicht
  • April 2023 – Wir schreiben dazu eine Stellungnahme
  • Ende 2024 – Der Landkreis hat unsere Stellungnahmen ausgewertet
  • Januar 2025 – Der Landkreis wägt unsere Stellungnahme ab und erstellt daraus eine Abwägungssynopse
  • Mai 2025 – Der Landkreis hat einen neuen Entwurf erstellt, der vom Kreistag genehmigt wird
  • Juni 2025 – Zweiter Entwurf wurde veröffentlicht, wir haben wegen gravierender Mängel eine neue Stellungnahme geschrieben.
  • 2026 – Hier wird die Beendigung der Auswertung des zweiten Entwurfs erwartet. Möglicherweise erfolgt ein dritter Entwurf wegen massiver Einwände der betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Umweltschutzorganisationen

Wir bleiben weiterhin für alle unsere Unterstützenden und den Wald tätig. Sollte nach weiteren Auslegungen und Stellungnahmen dennoch ein mangelhafter Raumordnungsplan beschlossen werden, so werden unsere nächsten Schritte eine Rüge (durch den BUND) und eine Klage sein.

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Der Landkreis ist bei der Erstellung des RROP verpflichtet, detaillierte Umweltprüfungen vorzunehmen, wenn nach Prüfung der voraussichtlichen Belastungen „erhebliche Auswirkungen“ für ein Schutzgut (Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaft, Kulturelles Erbe, Wechselwirkungen) festgestellt wird.

Bereits im ersten Entwurf zum RROP wurde ohne nähere Begründung für mehrere Schutzgüter einfach eine neue Wortschöpfung benutzt: „die Auswirkungen werden als gering erheblich bewertet.“ In Folge hat dadurch keine angemessene Umweltprüfung einzelner Schutzgüter stattgefunden.

Auch im zweiten Entwurf wurde den betroffenen Bewohnern (hier zum Schutzgut Mensch) das hier unterstellt:

„Insgesamt wird die Umweltauswirkung als gering erheblich bewertet“

Wiederum kein Wort über die Untersuchungsmethoden und darüber, wie man zu diesem Urteil gekommen ist. Wir bemängeln diesen schwerwiegenden Fehler in unserer Stellungnahme und begründen dies ausführlich auf 99 Seiten. Als Ergebnis fordern wir zu einer gesetzeskonformen Umweltprüfung auf.

In unserer eigenen zweiten Stellungnahme haben wir uns auf ein Thema konzentriert, bei dem wir ganz sicher sind: der Schutz der Menschen

Doch bei vielen anderen Aspekten, die den Schutz des Waldes betreffen, fehlt uns die rechtliche Sicherheit. Deshalb haben sich einige Bürgerinitiativen aus dem Raum Lüneburg, darunter auch wir, zusammengetan, um einen fachlich fundierten Bericht von Umweltplaner und Biologen Matthias Schreiber aus Bramsche erstellen zu lassen.

Dieser Bericht ist erstellt worden und Bestandteil unserer Stellungnahmen geworden.

Warum war das so wichtig? Wir wollen genau erkennen, an welchen Stellen im 2. Entwurf gegen geltendes Recht verstoßen wurde, um gezielt Nachbesserungen einzufordern.

💡 Wichtig zu wissen: Nur die Punkte, gegen die in einer Stellungnahme Einwand erhoben wurde, können später auch rechtlich angefochten werden. Deshalb ist es entscheidend, dass wir alle relevanten Kritikpunkte jetzt klar benennen!

Wir hatten dazu einen Spendenaufruf gestartet, der eine ziemliche Punktlandung hingelegt hat. Dafür bedanken wir uns im Namen aller Bürgerinitiativen bei Euch!

Herzlichen Dank für Eure Unterstützung!